Für Teilnehmer:
Registrierung:
Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung, erhalten Sie von uns eine Validierungs-Mail und somit darauf folgend den Zugang zur virtuellen Messe-Plattform.
Buchung & Storno:
Die Teilnahme an der DAME ist kostenfrei. Daher fallen im Falle einer Absage auch keine Stornogebühren an. Wir bitten jedoch um eine entsprechende Information, wenn Ihnen eine Teilnahme nicht möglich ist, damit wir ggf. ihre Benutzerdaten löschen können.
Eventdokumentation und Kontaktweitergabe:
mit der Anmeldung zu einer Live-Session (Online-Vortrag/Webinar) oder beim Besuch eines Aussteller-Stands willigt die betroffene Person der Weiterleitung der personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen an den Aussteller zwecks Nutzung für Informations- und Werbezwecke ein. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt dabei gemäß Standardverfahren der verarbeitenden Unternehmen und können aber auch direkt durch die betroffene Person veranlasst werden.
Falls Sie dem nicht zustimmen, informieren Sie uns bitte schriftlich.
Für Partner/Sponsoren:
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch fristgerechten Eingang des durch uns erstellten Angebots. Dieses ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Anmeldung gilt als ein Vertragsangebot an den Veranstalter.
Mit der Unterzeichnung erkennt der Anmeldende die allgemeinen Teilnahmebedingungen verbindlich an. Er haftet dafür, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen diese Bedingungen einhalten.
Den Eingang der Anmeldung bestätigt der Veranstalter schriftlich. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Anmeldenden dar und begründet deshalb keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Event.
Zulassung/Auftragsbestätigung:
Über die Zulassung des Anmeldenden zur Teilnahme an der DAME entscheidet der Veranstalter durch seine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte und Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, einzelne Partner von der Teilnahme ausschließen.
Zahlungsbedingungen:
Die vom Veranstalter ausgestellten Rechnungen sind ohne Abzug zu den genannten Zeiten zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühren sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Zugang kann nur dann garantiert werden, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist.
Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht:
Der Partner hat kein Recht der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, es handelt sich um eine vom Veranstalter unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
Rücktritt von der Anmeldung:
Nach der Buchung hat der Partner die volle Teilnahmegebühr auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Dem zurückgetretenen Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch sei.
Widerruf von Zulassung:
Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung in folgenden Fällen berechtigt:
Der Aussteller befindet sich in Rückstand mit der Zahlung der Rechnung zu den festgesetzten Terminen. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung durch den Veranstalter ist entbehrlich. Die Voraussetzungen für die Bestätigung seitens des angemeldeten Partners sind nicht mehr gegeben oder dem Veranstalter werden nachträglich Gründe bekannt, z. B. Insolvenzantragsstellung des Partners, deren echtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Der Partner verstößt gegen das digitale Hausrecht des Veranstalters (z.B. Missachtung der Datenschutzbestimmungen und/oder AGBs). In all diesen Fällen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen vor.
Aufbau und Gestaltung des virtuellen Stands:
Nach Bekanntmachtung der Zugangsdaten für den Aussteller koordiniert der Aussteller seine erforderlichen Tätigkeiten selbst.
Für die Gestaltung des virtuellen Stands ist jeder Partner selbst verantwortlich.
Die Gestaltung des virtuellen Stands muss spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Systems verursacht oder nicht unverzüglich nach Schadenseintritt gemeldet wurden, hat der Partner selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
Höhere Gewalt:
Kann der Partner aufgrund von Umständen nicht teilnehmen, die weder er noch der Veranstalter zu vertreten haben (Höhere Gewalt), so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr auf die Hälfte.
Kann der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchführen, so hat er die Aussteller unverzüglich hiervon zu unterrichten.
Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf 50% der Teilnahmegebühr, jedoch kann der Veranstalter vom Partner bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten für die Partner noch von Interesse ist.
Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin durchzuführen, so hat er die Partner hiervon unverzüglich zu unterrichten. Diese sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin abzusagen. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw. Erlass der Teilnahmegebühren.
Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts Höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Partner keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühren.
Werbung:
Werbung aller Art ist nur am vom Partner gemieteten virtuellen Stand für die eigene Firma des Partners und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt, soweit diese angemeldet und zugelassen sind.
Werbung politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig.
Haftung/Versicherung:
Der Veranstalter haftet dem Partner und den von ihm Beauftragten für einen nachweislich während der Veranstaltung auf der Plattform entstandenen Schaden bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro nur dann, wenn ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die vorgenannte Begrenzung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für Schäden bei Versagen von Einrichtungen, Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und deren Folgeschäden.
Der Partner haftet dem Veranstalter entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.
Der Partner kann bei Ausfall der Veranstaltung keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen, die aus bereits entstandenem Aufwand herrühren.
Gewerblicher Rechtsschutz:
Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Partners.
Digitales Hausrecht und Zuwiderhandlungen:
Der Partner unterwirft sich während der Veranstaltung dem digitalen Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der dort Beschäftigten ist Folge zu leisten.
Verstöße gegen die allgemeinen Teilnahmebedingungen oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlung nach Aufforderung nicht eingestellt wird, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten des Partners und ohne Haftung für Schäden.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Veranstalters, Bad Homburg. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, sofern der Partner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen nicht berührt. Unwirksame Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommen.